Arbeitsrecht

Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen? Dann sollte die Sache zügig geprüft werden. Im Arbeitsrecht laufen Fristen oft kurz, und Fehler werden nicht dadurch besser, dass man sie ein paar Tage liegen lässt. Bei einer Kündigung beträgt die Frist zur Klage in der Regel nur drei Wochen.

Arbeitsrechtliche Konflikte beginnen selten im Lehrbuch und meist dann, wenn bereits Fakten geschaffen wurden. Die Kündigung ist ausgesprochen, der Aufhebungsvertrag liegt vor, die Abmahnung ist erteilt oder Lohn bleibt aus. Ob diese Schritte rechtlich tragen, zeigt sich oft erst bei genauer Prüfung.

Ich vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Das ist kein Widerspruch, sondern in der Praxis eher ein Vorteil. Wer beide Perspektiven kennt, kann Risiken realistischer einschätzen, typische Argumente der Gegenseite früher erkennen und Strategien entwickeln, die nicht nur rechtlich vertretbar, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Dabei geht es nicht um abstrakte Paragrafen, sondern um ein konkretes Ergebnis: um Fristen, wirtschaftliche Folgen und die Frage, welcher Schritt im konkreten Fall sinnvoll ist – und welcher vor allem weiteren Aufwand produziert.

Typische Mandate

Kündigungsschutzklage

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt oft von Details ab. Fehler können bei den formalen Voraussetzungen, bei der Begründung oder im Ablauf liegen. Ich prüfe die Rechtslage, ordne die Erfolgsaussichten ein und sage Ihnen offen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt oder ob ein Vergleich wirtschaftlich die vernünftigere Lösung ist.

Entscheidend ist die Frist: Nach Zugang der Kündigung muss die Klage in der Regel innerhalb von drei Wochen erhoben werden. Danach wird es rechtlich regelmäßig sehr schwierig – auch dann, wenn die Kündigung inhaltlich angreifbar wäre.

Aufhebungsverträge

Ein Aufhebungsvertrag wirkt oft unkomplizierter, als er ist. In der Praxis geht es schnell um erhebliche Nachteile: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, eine zu niedrige Abfindung, problematische Klauseln oder unnötige Zugeständnisse. Ich prüfe den Vertrag, bevor Sie unterschreiben, damit vermeidbare Fehler nicht erst nachträglich teuer werden.

Abmahnung, Zeugnis und Vergütung

Nicht jeder arbeitsrechtliche Fall beginnt mit einer Kündigung. Häufig geht es um eine Abmahnung, die rechtlich nicht trägt, um ein Zeugnis mit problematischen Formulierungen oder um Vergütung, die geschuldet, aber nicht gezahlt wurde. Auch in diesen Fällen prüfe ich die Rechtslage, setze Ansprüche durch und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich oder, wenn nötig, vor Gericht.

Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Dadurch kenne ich die typischen Interessen, Argumente und Risiken beider Seiten.

Das hilft bei Verhandlungen, bei der Einschätzung von Prozessaussichten und bei der Frage, welche Strategie nicht nur juristisch vertretbar, sondern auch wirtschaftlich vernünftig ist.

Wer eine Kündigung auf dem Tisch hat oder einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen will, braucht dafür keinen Termin vor Ort. Oft reicht ein erstes Gespräch, um zu klären, wo man steht und ob sich weiteres Vorgehen lohnt.

Was mich im Arbeitsrecht unterscheidet

Arbeitsrechtliche Entscheidungen sind selten nur rechtliche Entscheidungen. Meist haben sie zugleich wirtschaftliche Folgen: Was kostet ein Verfahren? Was bringt ein Vergleich? Was bleibt von einer Abfindung tatsächlich übrig? Und welche finanziellen Folgen hat es, wenn etwa beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit im Raum steht?

Als Rechtsanwältin und Diplom-Volkswirtin betrachte ich deshalb nicht nur die Rechtslage, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen. Sie erhalten also keine bloß formale Einschätzung, sondern eine belastbare Grundlage für eine vernünftige Entscheidung.

Wenn Sie wissen möchten, wie die Lage aussieht und welche Schritte rechtlich wie wirtschaftlich sinnvoll sind, schildern Sie mir den Fall kurz.echtlich wie wirtschaftlich sinnvoll sind.


Schildern Sie mir kurz, worum es geht.

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