Nach Phishing, Smishing oder einer sonstigen unautorisierten Zahlung hört man von der Bank oft erstaunlich schnell, warum sie nicht erstatten will: grob fahrlässig, selbst schuld, kein Anspruch. Das ist eine Position. Ob sie rechtlich trägt, ist eine andere Frage.
Im Bank- und Zahlungsdiensterecht kommt es nicht auf Standardschreiben an, sondern auf den konkreten Ablauf. Was genau ist passiert? Welche Daten wurden preisgegeben? Welche Zahlungsvorgänge wurden ausgelöst? Welche Sicherungsverfahren waren im Einsatz? Und was lässt sich daraus rechtlich ableiten? Genau das ist zu prüfen – nicht die Textbausteine der Bank.
Ich vertrete Mandanten insbesondere bei unautorisierten Zahlungen, Kartenmissbrauch, Onlinebanking-Betrug und Streitigkeiten mit Banken oder Zahlungsdienstleistern über Erstattungsansprüche. Maßgeblich ist nicht, was routinemäßig behauptet wird, sondern was Gesetz, Rechtsprechung und Einzelfall tatsächlich hergeben.
Typische Mandate
Phishing und Smishing
Viele Fälle beginnen mit einer täuschend echten Nachricht, einem Anruf oder einer gefälschten Eingabemaske. Danach folgt meist das übliche Muster: Geld ist weg, die Bank lehnt ab, und der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit steht schneller im Raum als eine saubere rechtliche Prüfung.
Ich prüfe, ob die Ablehnung der Erstattung rechtlich haltbar ist, welche Einwände der Bank tatsächlich tragen und welche Ansprüche gegen Bank oder Zahlungsdienstleister bestehen.
Unautorisierte Zahlungen
Nicht jede belastete Zahlung ist rechtlich dem Kontoinhaber zuzurechnen. Entscheidend ist, ob ein Zahlungsvorgang autorisiert war und ob die Voraussetzungen für eine Haftung des Kunden im konkreten Fall überhaupt vorliegen.
Ich prüfe, ob unautorisierte Zahlungen vorliegen, welche Rückzahlungsansprüche bestehen und wie die Erfolgsaussichten realistisch einzuordnen sind.
Kartenmissbrauch und Onlinebanking-Betrug
Ob Kreditkarte, Debitkarte oder Onlinebanking: Sobald Dritte Zugriff auf Zahlungsinstrumente oder Sicherheitsmerkmale erlangen, entsteht oft innerhalb kürzester Zeit erheblicher Schaden. Die rechtliche Bewertung hängt dann von Details ab – nicht von der bloßen Behauptung, der Kunde habe sich „irgendwie falsch verhalten“.
Ich prüfe, welche Transaktionen rechtlich angreifbar sind, welche Einwendungen zu erwarten sind und welches Vorgehen sinnvoll ist.
Worauf es in diesen Fällen ankommt
Gerade in Streitigkeiten mit Banken wird häufig versucht, den Fall früh mit standardisierten Einwänden zu erledigen. Das funktioniert nur dann, wenn man diese Einwände ungeprüft hinnimmt. Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ob eine Zahlung autorisiert war und wer welche Darlegungs- und Beweislast trägt, lässt sich nicht seriös mit einem Satz aus der Rechtsabteilung beantworten.
Deshalb prüfe ich nicht nur, ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht, sondern auch, wie belastbar die Beweislage ist, welche Argumente die Gegenseite voraussichtlich vorbringen wird und welches Vorgehen rechtlich wie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Was mich im Bankrecht unterscheidet
Diese Fälle wirken auf den ersten Blick oft technisch. Tatsächlich geht es aber fast immer um dieselben Fragen: Wer trägt das Risiko? Was ist rechtlich nachweisbar? Und lohnt es sich, gegen die ablehnende Haltung der Bank vorzugehen?
Als Rechtsanwältin und Diplom-Volkswirtin betrachte ich dabei nicht nur die rechtliche Seite, sondern auch den wirtschaftlichen Aufwand. Nicht jedes Verfahren ist sinnvoll. Aber auch nicht jede Ablehnung der Bank sollte man für ein Naturgesetz halten.
Wenn Sie wissen möchten, ob die Position der Bank in Ihrem Fall trägt und welche Schritte sinnvoll sind, schildern Sie mir den Vorgang kurz.in mit.
Schildern Sie mir kurz, worum es geht.
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Rückruf in der Regel am selben Werktag.
