Anlageberatung & Geldanlage

Wer mit einer Kapitalanlage Geld verloren hat, braucht vor allem eine nüchterne Prüfung. Nicht jeder Verlust begründet Ansprüche. Aber auch nicht jede angeblich ordnungsgemäße Beratung war in Wahrheit eine.

Gerade bei geschlossenen Fonds, Beteiligungen und sonstigen Anlageprodukten zeigt sich oft erst im Rückblick, wie lückenhaft Risiken erklärt, wie selektiv Chancen dargestellt oder wie großzügig die Eignung der Anlage beurteilt wurde. Entscheidend ist dann nicht das nachträgliche Beruhigungsvokabular, sondern die Frage, was tatsächlich beraten, erklärt oder verschwiegen wurde.

Ich berate und vertrete Mandanten bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anlageberatung, Geldanlage und geschlossenen Fonds. Dabei prüfe ich, ob Beratungsfehler, Aufklärungsmängel oder sonstige Pflichtverletzungen in Betracht kommen und ob sich ein Vorgehen rechtlich wie wirtschaftlich überhaupt lohnt.

Typische Mandate

Geschlossene Fonds und Beteiligungen

Wer in einen geschlossenen Fonds oder eine vergleichbare Beteiligung investiert hat, stellt oft erst später fest, dass Risiko, Laufzeit, Verfügbarkeit oder wirtschaftliche Tragfähigkeit deutlich anders aussahen als im Beratungsgespräch. Ich prüfe, welche Aufklärung geschuldet war, welche Angaben tatsächlich gemacht wurden und ob sich daraus belastbare Ansprüche ergeben.

Fehlerhafte oder unvollständige Beratung

Nicht jede Beratung ist schon deshalb ordnungsgemäß, weil Unterlagen übergeben oder Risiken irgendwo erwähnt wurden. Es kommt darauf an, ob die Beratung im konkreten Fall vollständig, verständlich und anlegergerecht war. Ich prüfe, ob Beratungsfehler vorliegen und welche rechtlichen Folgen daraus folgen.

Unzutreffende Risikodarstellung

Gerade im Kapitalanlagebereich wird Risiko gern sprachlich weichgezeichnet. Aus „unternehmerischer Beteiligung“ wird plötzlich „solide Anlage“, aus erheblichen Verlustrisiken ein Randthema. Ich prüfe, ob die Risikodarstellung tragfähig war oder ob ein unzutreffendes Bild der Anlage vermittelt wurde.

Wirtschaftliche Prüfung vor weiterem Vorgehen

Nicht jeder rechtlich denkbare Anspruch ist auch wirtschaftlich sinnvoll zu verfolgen. Ich prüfe deshalb nicht nur, ob ein Vorgehen juristisch vertretbar ist, sondern auch, ob Aufwand, Risiko und möglicher Nutzen zueinander passen.

Was mich im Kapitalmarktrecht unterscheidet

Kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten sind selten nur juristische Streitigkeiten. Es geht fast immer zugleich um wirtschaftliche Plausibilität, Schadensberechnung, Risikoabwägung und die Frage, ob sich ein Verfahren am Ende tatsächlich lohnt.

Als Rechtsanwältin und Diplom-Volkswirtin betrachte ich deshalb nicht nur die rechtliche Seite, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen. Ich prüfe, ob die behaupteten Schäden nachvollziehbar sind, welche Argumente tragen und ob ein Vorgehen vernünftig ist. Sie erhalten also keine bloß formale Einschätzung, sondern eine belastbare Grundlage für eine Entscheidung, die nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich Sinn ergibt. Romantik ist im Kapitalmarktrecht kein Erkenntnisgewinn.

Wenn Sie wissen möchten, ob in Ihrem Fall Beratungsfehler oder Aufklärungsmängel in Betracht kommen und ob sich ein Vorgehen lohnt, schildern Sie mir das Anliegen kurz.


Schildern Sie mir kurz, worum es geht.

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