Dienstagmorgen, 6:15 Uhr. Ein Elektriker aus Steinhagen fährt zu seiner ersten Baustelle in Bielefeld. Vollgetankt hat er gestern Abend – 107 Euro für 50 Liter Diesel. Auf dem Rückweg hört er im Radio: Die Bundesregierung habe ein „Kraftstoffmaßnahmenpaket“ beschlossen. Klingt nach Hilfe. An der Zapfsäule merkt er davon nichts. Im Gegenteil.
Was er merkt: Seit dem 1. April steht der Preis morgens still. Keine fünf Änderungen mehr vor dem Frühstück. Was er auch merkt: Der Preis, der morgens still steht, ist höher als letzte Woche.
1 | Was die neue Regel kann – und was nicht
Seit dem 1. April 2026 dürfen Tankstellen ihre Preise für E5, E10 und Diesel nur noch einmal täglich erhöhen – um 12 Uhr mittags. Senkungen bleiben jederzeit erlaubt. Verstöße kosten bis zu 100.000 Euro Bußgeld. Das Vorbild kommt aus Österreich, wo ein ähnliches System seit über 15 Jahren gilt. Die Regelung ist auf ein Jahr befristet und wird danach evaluiert.
Der praktische Effekt: Vor 12 Uhr tanken ist tendenziell günstiger. Das ist ein ehrlicher Gewinn für Pendler, Handwerker und Pflegedienste, die ihren Tag um die Zapfsäule herum planen müssen. Zuvor änderten sich die Preise im Schnitt bis zu 22 Mal täglich. Preisvergleichs-Apps wurden dadurch praktisch wertlos.
Was die Regel nicht kann: den Preis senken. Das ist ungefähr der Unterschied zwischen einer sauberen Rechnung und einem niedrigeren Rechnungsbetrag. Beides schön. Nur nicht dasselbe.
2 | Der erste Tag: 7,6 Cent rauf um Punkt 12
Hätte man ahnen können, dass die Regel einen Anreiz zu höheren Mittagsanpassungen setzt? Ja. Genau das zeigen die ersten Tage nach Einführung.
Die Fakten: Am 1. April stieg E10 um Punkt 12 Uhr um 7,6 Cent auf 2,175 Euro. Diesel sprang um 7,5 Cent auf 2,376 Euro. Am 2. April erreichte Diesel im Tagesdurchschnitt 2,346 Euro – ein neues Allzeithoch. Der bisherige Rekord aus dem März 2022 wurde um 2,5 Cent übertroffen. Dass gleichzeitig auch das Rohöl teurer wurde, erklärt einen Teil des Anstiegs – aber eben nicht den ganzen.
Der Mechanismus ist ökonomisch kein Wunder, sondern naheliegend: Wer nur einmal am Tag erhöhen darf, preist das Risiko des ganzen Tages in diesen einen Moment ein. Statt fünf kleine Schritte nach oben und drei nach unten gibt es jetzt einen großen Sprung um 12 Uhr – und danach Senkungen, die häufig über dem Ausgangsniveau des Vormittags bleiben. Der ADAC spricht von einem „Risikozuschlag“.
Wenn Sie die Häufigkeit von Preiserhöhungen begrenzen, aber nicht die Höhe, werden die verbleibenden Erhöhungen größer. Das ist, als würde man einem Boxer sagen: Du darfst nur einmal pro Runde zuschlagen. Der Schlag wird dann eben härter.
Auch das österreichische Vorbild zeigt, dass staatliche Eingriffe an der Zapfsäule keine automatische Entlastung garantieren. Dort wurde die Bremse 2026 sogar mit Steuersenkungen und Margenbegrenzungen kombiniert. Trotzdem berichten erste Auswertungen nur von uneinheitlichen oder begrenzten Preisrückgängen. Der Markt hält sich eben selten an politische Wunschzettel.
3 | 2,18 Euro pro Liter – und wer davon profitiert
Wenn Sie für einen Liter E10 aktuell 2,18 Euro bezahlen, dann fließen davon:
- 65 Cent als Energiesteuer – ein Festbetrag, egal ob Rohöl 50 oder 150 Dollar kostet
- ca. 17 Cent als CO₂-Abgabe – seit Januar 2026 im Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne
- 35 Cent als Mehrwertsteuer – berechnet auf den Gesamtpreis, also auch auf die anderen Steuern. Steuer auf Steuer.
- 1 Cent für die Erdölbevorratungsabgabe
Zusammen: rund 1,18 Euro. In dieser Beispielrechnung sind das gut 54 Prozent des Literpreises. Von jedem Euro, den Sie an der Zapfsäule ausgeben, gehen also mehr als die Hälfte an den Staat – noch bevor der Tankstellenpächter auch nur seinen Strom bezahlt hat.

Die Einnahmen aus dem Emissionshandel lagen 2025 bei 21,4 Milliarden Euro – ein Rekord. Ab 2028 entfällt der nationale Preiskorridor, dann bildet sich der CO₂-Preis frei am europäischen Markt. Verschiedene Prognosen rechnen für 2030 mit 120 bis 150 Euro pro Tonne – das ist allerdings ein Szenario, keine Gewissheit. Sicher ist nur die Richtung: nach oben.
Der Staat ist im Preisgefüge ein relevanter Mitspieler. Das neue Maßnahmenpaket reguliert die Preisbestandteile, die nicht staatlich gesetzt sind – und vermeidet die Debatte über die eigenen Hebel.
4 | Warum die Politik ihren Anteil nicht senkt – und warum das kurzsichtig ist
Die naheliegende Frage, die in Berlin niemand beantworten will: Wenn der Spritpreis zu hoch ist – warum senkt der Staat nicht seinen eigenen Anteil?
Die Mehrwertsteuer ist prozentual: Je teurer der Sprit, desto mehr kassiert der Staat. Bei 2,18 Euro pro Liter sind das 35 Cent MwSt – bei 1,50 Euro wären es nur 24 Cent. Das ist keine Polemik, das ist Mathematik.
Die Standardantwort aus der Politik: Steuersenkungen kämen nicht beim Verbraucher an, die Konzerne steckten die Differenz ein. Die Erfahrung mit dem Tankrabatt 2022 wird als Beleg zitiert. Das Argument hat einen logischen Bruch: Wenn die neue Kartellaufsicht funktioniert, kann sie genau das verhindern. Wenn sie nicht funktioniert, stellt sich die Frage, wozu man sie gerade eingeführt hat.
Der eigentliche Grund ist unangenehm einfach: Hohe Energiepreise sind politisch gewollt, weil sie Teil der Klimaschutzstrategie sind. CO₂ soll teurer werden, damit fossile Brennstoffe unattraktiv werden. Als langfristiges Konzept ist das nachvollziehbar. Aber in einer akuten Krise – Iran-Nahost-Konflikt, stark gestiegene Ölpreise und Dieselpreise auf Rekordniveau – wird aus einem Steuerungsinstrument schnell eine Wachstumsbremse.

Denn die Kette funktioniert immer gleich: Höherer Spritpreis → höhere Transportkosten → höhere Warenpreise → weniger Kaufkraft → weniger Konsum → weniger Aufträge → weniger Wachstum. Wirtschaftsinstitute prognostizieren für 2026 eine Inflation von 2,8 Prozent bei nur 0,6 Prozent Wachstum. Höhere Energiepreise werden Deutschlands Einkommen in den Jahren 2026 und 2027 um geschätzte 50 Milliarden Euro schmälern.
Ihr Bäcker fährt morgens um 3 Uhr 40 Kilometer zur Backstube. Sein Mehl kommt per Diesel-LKW. Wenn beide zusammen 200 Euro im Monat mehr für Kraftstoff zahlen, landet das auf dem Brötchenpreis. Eine Pflegekraft in Ostwestfalen fährt 80 bis 120 Kilometer am Tag – bei aktuellem Dieselpreis sind das 400 bis 500 Euro Spritkosten im Monat, pro Fahrzeug.
Wer meint, Spritpreise seien ein Autofahrer-Problem, hat die arbeitsteilige Wirtschaft entweder vergessen oder nie ernst genommen.
5 | Kartellrecht: scharfes Schwert oder stumpfes Messer?
Zum Paket gehört auch eine Verschärfung des Kartellrechts. Bei stark steigenden Preisen wird die Beweislast umgekehrt: Nicht die Behörde muss nachweisen, dass Preise überhöht sind – die Mineralölkonzerne müssen beweisen, dass sie es nicht sind.
Der Ansatz ist grundsätzlich richtig. Die praktische Frage ist nur: Was passiert, wenn die Konzerne darlegen, dass ihre Einkaufspreise tatsächlich gestiegen sind – was bei krisenbedingt stark gestiegenen Rohölpreisen nicht besonders schwer sein dürfte? Kartellrecht kann Marktmachtmissbrauch kontrollieren. Es kann nicht den Ölpreis therapieren. Und es kann schon gar nicht die Steuerlast senken.
6 | Was heißt das für Sie?
Wenn Sie Unternehmer sind: Prüfen Sie, ob Ihre Verträge Preisanpassungsklauseln für Energiekosten enthalten. Falls nicht: nachrüsten. Kalkulieren Sie Transportkosten mit Puffer. Der CO₂-Preis wird weiter steigen.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind: Tanken Sie vor 12 Uhr. Nutzen Sie die erhöhte Entfernungspauschale (38 Cent ab dem ersten Kilometer). Und nehmen Sie die Spritpreise mit in Ihre nächste Gehaltsverhandlung.
Wenn Sie Vermieter oder Mieter sind: Der CO₂-Preis betrifft auch Heizöl und Gas. Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz wird bei steigenden Preisen immer relevanter.
Merksatz zum Mitnehmen: Die neue Spritpreisregel macht das Tanken nicht billiger – sie macht es berechenbarer, wann es teurer wird. Solange der Staat mehr als die Hälfte des Literpreises selbst kassiert, ist jedes Maßnahmenpaket gegen hohe Spritpreise vor allem eines: ein Paket gegen die andere Hälfte.
→ Ausführliche Analyse zum Download (PDF): Preiszerlegung, Vergleich zum österreichischen Modell, steuerliche Handlungsoptionen und konkrete Vertragsempfehlungen für Unternehmer.
Petra Nieweg ist Rechtsanwältin und Diplom-Volkswirtin in Steinhagen. Sie berät Unternehmen und Privatpersonen an der Schnittstelle von Recht und Wirtschaft.
Sie haben Fragen zu Preisanpassungsklauseln, zum CO₂-Kostenaufteilungsgesetz oder zu den wirtschaftlichen Folgen steigender Energiekosten? Schreiben Sie mir.
